Die Miete, insbesondere von Wohnraum und Geschäftsräumen, bietet immer wieder Anlass für sehr viele Streitigkeiten, die in der Regel besser und schneller geklärt werden können, wenn Sie sich direkt von einem Anwalt beraten lassen. Dann können Sie sicher sein, dass Sie sich richtig verhalten.
Das Mietrecht regelt im Allgemeinen einzelne Fragen hinsichtlich eines bestehenden Mietvertrages zwischen dem
Mieter und dem Vermieter.
So ist es für den Mieter beispielsweise wichtig, wann eine Wohnung mangelhaft ist und unter welchen Umständen er berechtigt ist eine Miete zu kürzen. Eine andere häufig gestellte Frage betrifft
die Möglichkeit, vor Ablauf einer Kündigungsfrist auszuziehen, wenn ein Nachmieter gestellt wird. Oder: Welche Rechte leiten sich aus dem Mietvertrag her? Wurden die Nebenkosten bzw.
Betriebskosten korrekt abgerechnet?
Der Vermieter hat naturgemäß größtes Interesse an einer regelmäßigen und pünktlichen Mietzahlung oder auch daran, wann und in welchem Zustand der Mieter bei ordnungsgemäßer Kündigung die Wohnung zu verlassen hat. Oder: War der Mieter berechtigt, seine Miete zu kürzen? Darüber hinaus ist es häufig mit Problemen verbunden, Mieterhöhungen durchzusetzen, wenn wichtige Voraussetzungen übersehen werden.
Ich berate und vertrete Sie auf Wunsch in allen Bereichen des Miet- und Pachtrechts. Dazu gehört beispielsweise die Prüfung von befristeten und unbefristeten Pacht- und Mietverträgen sowie die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten - gerichtlichen oder außergerichtlichen.
Im Bereich des Baurechts unterstütze ich Sie in sämtliche Bereichen des Bauvertragsrechts. Dazu gehören insbesondere die Vergütung, Nachträge nach BGB und VOB/B, Bauinsolvenz, Bauzeitenstörungen, Abnahme, Mängelhaftung nach BGB und VOB/B.
Darüber hinaus berate ich meine Mandanten im Architekten- und Ingenieurvertragsrecht. Dazu gehören insbesondere auch die Honorare der Architekten und Ingenieure sowie deren Haftung.
Zu meinen Schwerpunkttätigkeiten gehört die Interessenvertretung meiner Mandanten in Angelegenheiten von Wild- und Jagd-Schadensersatz. Sprechen Sie mit mir, wenn Sie Fragen oder Streitigkeiten im Bereich des Jagdrechts haben. Das betrifft Jäger und andere Betroffene gleichermaßen. Oft hilft hier schon mein hohes Maß an Expertise, um auf dem Beratungs- und Verhandlungsweg manchen Rechtsstreit zu vermeiden.
Neben den Bereichen des Schadensersatzes und der Jagdhaftpflicht vertrete ich Sie auch, wenn es darum geht, Jagdpachtverträge und Gesellschaftsverträge abzuschließen oder durchzusetzen.